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Hin und wieder kommt es durchaus einmal vor, dass ein Horrorspiel ein paar Tabus zuviel bricht und promt auf der Indizierungsliste für jugendgefährdende Schriften gebannt wird. Positive oder negative amtliche Beschlüsse, die an die Öffentlichkeit gelangt sind, werden an dieser Stelle gesammelt. Sämtliche Texte liegen als PDF (Adobe Acrobat-Reader) vor und dienen lediglich - ganz deutlich: LEDIGLICH - zur Information und zur transparenten Darstellung der Entscheidungen:

 

- Manhunt [positiver Beschlagnahmebeschluss]

- Manhunt [Ermittlungsverfahren]
- Resident Evil - CODE: Veronica X [positver Beschlagnahmebeschluss]
- Silent Hill [negativer Beschlagnahmebeschluss]
- Silent Hill 2 [negativer Beschlagnahmebeschluss]







-> weitere, offizielle Informationen zum Thema "Indizierungen und Jugendschutz" gibt es unter http://www.bundespruefstelle.de/

Sämtliche Dokumente sind von der BPjS bzw. dem jeweiligem unter dem Text aufgeführten Autor erstellt worden.

 

 

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Details zum Special:
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AutorIn / Erstellungsdatum:
Eingetragen von ²sh¥. | 16 Juli, 2006 - 23:12


Bilder zum Special:
 

Der von dir aufgerufene Artikel behandelt leider ein Spiel, einen Film oder ein Buch, dass indiziert oder beschlagnahmt wurde. Beurteilende Texte zu solchen Titeln, die evtl. eine Empfehlung beinhalten, können wir aus rechtlichen Gründen leider nur Besuchern anbieten, die einen Account bei uns haben.

Wir bitten um dein Verständnis.




Taxonomie:
Ist dieser Inhalt indiziert?:
indiziert

allgemeine Taxonomiebegriffe (Content):
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themenverwandte Artikel

Korrekturen bitte

Hi es ist nicht mehr die BPJS

Sondern mittlerweile BPJM

Desweiteren gibt es einen Unterschied zwischen Indizierung und Beschlagnahmung.

Cod3e Veronica ist NUR Indiziert nicht aber Beschlagnahmt.Auf Liste B zu ladnen das haben nur zwei Games geschafft

Mortal kombat 2
Manhunt

Gruss Doktor Cox ausm Sephi Clan

von: Hideo Kojima NCIS
Datum: 2 Februar, 2007 - 14:44

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Soweit ich weiss, ist Mortal

Soweit ich weiss, ist Mortal Kombat 2 nicht beschlagnahmt worden, sondern Mortal Kombat 3. Desweiteren möchte ich darauf hinweisen, deinen Text nochmal querzulesen, bevor du ihn abschickst, damit mögliche Rechtschreib und Grammatikfehler, sowie Vertipper korrigiert werden können.

von: kamikatze
Datum: 2 Februar, 2007 - 20:40

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